Naturnahe Hof- und Gartengestaltung

Vor dem Haus befindet sich eine ca. 5 x 8 m große Holzdeckterrasse. Von dieser gelangt man mit ca. zwei Stufen ins Wohnhaus, mit einer Stufe in den südlichen Hofteil und ca. 2 Stufen in den westlichen Hofteil.
An der Nordseite der Terrasse wird das Gelände durch eine Stützwinkelmauer abgefangen. Daran schließt nördlich eine Pflanzfläche an, die mit Apfel-/Kartoffelrosen, einem Zierapfel sowie einer naturnahen Staudenpflanzung mit Wiesencharakter gestaltet ist.
In westlicher Richtung wird die Terrasse ebenfalls von einer naturnahen Staudenpflanzung mit Wiesencharakter umschlossen. Mittig befindet sich der gewünschte Walnussbaum, welcher den Hofraum charakterisiert und Schatten spendet. Südlich der Holzterrasse, dem Hausanbau vorgelagert, schließt ebenfalls eine naturnahe Staudenpflanzung mit Wiesencharakter an, die durch zwei Apfel-/Kartoffelrosen ergänzt wird. So wird der Sitzplatz auf der Holzterrasse eingerahmt von Pflanzflächen, die den Hofraum begrünen, auflockern und eine gute Aufenthaltsqualität in diesem Bereich schaffen. Der Wegebelag des Hofbereiches sollte unversiegelt bleiben z.B. durch eine wassergebundene Decke, geschlämmte Decke, Splitt- oder Kiesbelag.
Durch den teilweisen Wegfall des Stallgebäudes, wird an dieser Stelle mehr Platz für eine an das Haus anschließende Terrase gewonnen. Weiterhin ist somit mehr Lichteinfall in der Küche sowie ein schöner Ausblick vom Essplatz durch das Küchenfenster gewährleistet. Es ist angedacht, den abfallenden Bereich vor der Küchentür anzufüllen, sodass ein Austritt aus der Küche mit einer Trittstufe zur unteren Terrassenebene gewährleistet ist. Diese Ebene ist ca. 7 x 3,5 m groß und wird zum Hang hin durch zwei versetzte Stützwinkelmauern (ca. 50 und 70 cm) abgefangen. Zwischen den Stützwinkelmauern befindet sich eine Pflanzfläche (Schattenpflanzen) mit integrierter Sitzbank. Dieser Terrassenbereich auf unterer Ebene dient als Schatten- und Schlechtwettersitzplatz, da er durch einen Überstand des Scheunendaches teilweise überdacht ist. Auch ist diese Ebene für die Bauherrin in Zeiten schlechterer fußläufiger Verfassung, gut zu erreichen, da sie mit nur einer Stufe Höhenunterschied vom Wohnraum aus gut zu erreichen ist. Über ca. 2 Treppenstufen gelangt man in den Hof und über ca. 5 Treppenstufen auf die obere Terrassenebene. Hier befindet sich der ca. 5 x 8 m großer Sitzbereich mit Morgen- bzw. Vormittagssonne (und Nachmittagsschatten), welcher von einer halbrund angeordneten Mauer aus Naturstein eingefasst ist. Diese fängt die Böschung zum Hang hin ab. Im Hinteren Bereich zur Grundstücksgrenze rahmt eine Strauchpflanzung von z.B. Flieder, Weigelie, Hartriegel oder Apfel-/Kartoffelrose den Sitzplatz ein. Das vorhandene Mirabellengebüsch wird auf einer Fläche von ungefähr 1 qm erhalten und neigt sich malerisch zum Sitzplatz hin. Von diesem Terrassenbereich aus bietet sich ein schöner Blick in den Gartenraum hinter dem Haus.
Hinter dem Wohnhaus verläuft ein ca. 2,30 m breiter Weg, an welchen eine Stützwinkelmauer von ca. 1 m anschließt, die den unteren Steilhang abfängt. Ein schmales ca. 50 cm langes (Kräuter-)Beet verläuft entlang der Mauerkante. Über eine Natursteintreppe gelangt man auf einen Gartenweg, der sich durch den naturnah angelegten Wiesenhang schlängelt und serpentinenartig zunächst auf die ca. 3 m breite mittlere Hangebene hinaufführt. Hier befindet sich der gewünschte Froschteich sowie ein angrenzender Sitzbereich (Bank) neben einer neu zu pflanzenden Eberesche (Vogelbeere). Der gewundene Weg führt durch die Wiese weiter serpentinenartig hinauf auf die obere ca. 2 m breite Hangebene, auf der eine Ruhebank mit herrlichem Ausblick sowie ein neu zu pflanzendes Obstgehölz zu finden sind. Charakteristisch für diesen Bereich sowie den gesamten Hang dominierend, ist die große vorhandene Esche an der südlichen Grundstücksgrenze. Der angrenzende obere Hangbereich bleibt naturbelassen. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird als Abgrenzung zum Nachbargrundstück eine gemischte Strauchpflanzung verschiedener heimischer Gehölze wie z.B. Schlehe, Haselnuss, Hartriegel, Gemeiner Flieder angelegt.
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